Was ist eine Gefahrstoffverordnung?
Die Gefahrstoffverordnung ist die wichtigste Vorschrift über den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen bzw. über Gemische und deren Zubereitung. Dabei müssen Verpackungen so beschaffen sein, dass kein Inhalt nach außen dringen kann. Außerdem müssen sie den jeweiligen Beanspruchungen standhalten. Die Werkstoffe dürfen durch den Stoff oder durch deren Zubereitung keine gefährlichen Verbindungen eingehen.
In der Gefahrstoffverordnung ist weiter vorgeschrieben, dass gefährliche Stoffe bzw. Gemische nicht in typische Behälter abgefüllt werden dürfen, die der Beschriftung oder Form von Lebensmitteln entsprechen.
Durch eine entsprechende Kennzeichnung, werden Personen angewiesen, die mit diesen Gefahrstoffen umgehen, vorgeschriebene Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen zu treffen.
Auf der jeweiligen Verpackung müssen Kennzeichnungen für die Bezeichnung des Stoffes, sowie eine Bezeichnung der Zubereitung vorhanden sein. Außerdem muss ein entsprechendes Gefahrensymbol vorhanden sein.
Der Hersteller oder Inverkehrbringer ist dazu verpflichtet bei der Lieferung dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt in deutscher Sprache mitzusenden, das ganze muss dabei kostenlos und unaufgefordert passieren. Bei einer privaten Abnahme muss kein Sicherheitsdatenblatt vorhanden sein.
Die Verordnung regelt weiter, dass Arbeitsverfahren so zu gestalten sind, dass keine Dämpfe, Stäube oder Gase frei werden. Kann dies nicht eingehalten werden, müssen die Gefahrenstoffe bei der Entstehungs- bzw. Austrittsstelle komplett erfasst und hinterher vollständig beseitig werden. Es darf danach keine Gefahr für den Mensch oder die Umwelt auftreten.
Die Gefahrenstoffverordnung sieht weiterhin vor, dass Betriebe ein Verzeichnis sämtlicher Gefahrenstoffe führen müssen. Außerdem müssen Betriebsanweisungen am Arbeitsplatz vorhanden sein, wie man sich bei Gefahr entsprechend verhält und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werde sollten.
Im Rahmen einer fälligen Unterweisung müssen Arbeitnehmer über mögliche Gefahren hingewiesen und aufgeklärt werden. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu leisten. Diese umfasst eine Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.